Beitragsordnung Tennis und Hockey
(ab dem 09. März 2020) | Tennis | Hockey | in mehr als einer Abteilung | ||
Kinder und Schüler | 105,00 € | 80,00 € | 140,00 € | ||
Minis (Kinder bis 5 Jahre) | 50,00 € | ||||
Erwachsene Mitglieder (ordentliche) | 250,00 € | 200,00 € | 310,00 € | ||
a. für das 1. Kind | 80,00 € | 50,00 € | 100,00 € | ||
b. für das 2. Kind | 60,00 € | 40,00 € | 90,00 € | ||
c. für jedes weitere Kind | 50,00 € | 40,00 € | 75,00 € | ||
Auszubildende/ Studenten | 150,00 € | 140,00 € | 190,00 € | ||
Ehepaare/ Partner | 375,00 € | 280,00 € | 435,00 € | ||
Familienbeitrag | 390,00 € | ||||
Zweitmitgliedschaft | 150,00 € | ||||
Zweitmitgliedschaft Jugend | 65,00 € | ||||
Schnuppermitgliedschaft | 150,00 € | ||||
Fördernde und passive Mitglieder | 80,00 € | 80,00 € |
Tennis-Zweitmitgliedschaft: Es ist mit dem Eintritt und nachfolgend jährlich ein aktueller schriftlicher Nachweis über die Mitgliedschaft des Heimat-Tennisvereins in unserem Büro einzureichen oder dem Mannschaftsführer, Sport- oder Jugendwart zu übergeben.
Tennis-Schnuppermitgliedschaft: Interessierte Erwachsene können innerhalb einer Schnuppermitgliedschaft für 3 Monate zu vergünstigten Konditionen Mitglied im TTHC werden. Der Beitrag für eine Schnuppermitgliedschaft beträgt 150,00 €. Hierin sind 180 Minuten Training mit einem unserer Tennistrainer sowie ein Schläger und 4 Bälle enthalten. Wenn der Schläger und die Bälle nicht in Anspruch genommen werden, können die Trainingszeiten nach Wunsch erhöht werden. Die Trainerstunden sind in den ersten drei Monaten der neuen Mitgliedschaft anzutreten, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Trainerstunden. Sollte einer weiteren Mitgliedschaft nicht bis zum Ende des dritten Monats der zum Beginn der Mitgliedschaft folgenden Monate widersprochen werden, wird der Inhaber der Schnuppermitgliedschaft automatisch zahlungspflichtiges ordentliches Mitglied des TTHC übernommen.
Die für die Mitglieder abgeführten Verbandsbeiträge und sonstigen Verbandsumlagen werden zusätzlich berechnet.
Volljährige Mitglieder der Tennisabteilung sind verpflichtet, sechs Stunden im Jahr für den Verein in einem Arbeitseinsatz oder in einer Arbeitsgruppe zu arbeiten, anderenfalls ist zum Jahresende ein Betrag in Höhe von 80,00 € zu zahlen.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge im Einzelfall auf Antrag zu stunden oder anderweitig festzusetzen.
Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren abgebucht bzw. müssen bis zum 01. März des laufenden Jahres entrichtet werden. Nach diesem Termin ist der TTHC berechtigt, den fälligen Betrag mit einem Aufschlag von 10 % zu erheben. Bei Nichtzahlung ist das Mitglied automatisch vom Spielbetrieb gesperrt und kann in besonderen Fällen ausgeschlossen werden.
Es gilt die aktuelle Vereinssatzung, die Sie unter https://www.travemuenderthc.de/satzung/ einsehen können.